RS UVS Niederösterreich 1994/06/14 Senat-MD-93-611

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Veröffentlicht am 14.06.1994
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Rechtssatz

Für ein korrektes Ergebnis beim Alkomattest ist eine Mindestmenge von 1 1/2 Liter Atemluft erforderlich. Die Vitalkapazität beträgt zwischen 2 1/2 und 6 Liter. Das bedeutet, daß die Menge von 1 1/2 Liter selbst bei eingeschränkter Lungenfunktion, wie sie bei akuter Bronchitis oder bei Astma bronchiale auftritt, leicht auszuatmen ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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