RS UVS Niederösterreich 1994/06/30 Senat-MD-93-723

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Veröffentlicht am 30.06.1994
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Rechtssatz

Ein Wechsel des Fahrstreifens liegt schon dann vor, wenn ein Fahrzeug seine Bewegung so ändert, daß es auch nur teilweise auf einen anderen Fahrstreifen gerät.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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