RS UVS Wien 1994/07/21 07/01/447/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.07.1994
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VwGH 21.3.1995, Zl 94/09/0345, Ablehnung Rechtssatz

Insgesamt indiziert der Inhalt der getroffenen Vereinbarung nicht das Vorliegen eines "Werkvertrages", auch liegt nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung Arbeitskräfteüberlassung vor.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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