RS UVS Kärnten 1994/08/10 KUVS-229-344/11/94

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Veröffentlicht am 10.08.1994
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Rechtssatz

Unterläßt die Erstinstanz vollständig ein Ermittlungsverfahren, obwohl ein entsprechendes Vorbringen und auch Beweisanbote erstattet wurden, so ist dies nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen möglich und ist auch nicht verfassungswidrig.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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