RS UVS Wien 1994/09/12 03/21/2631/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1994
beobachten
merken
Rechtssatz

Wurde die Lenkerberechtigung bereits entzogen, erweist sich eine Aufforderung nach §75 Abs2 KFG als verfehlt.

Schlagworte
Aufschiebende Wirkung im Verfahren betreffend die Entziehung der Lenkerberechtigung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten