RS UVS Niederösterreich 1994/10/04 Senat-WB-93-463

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Veröffentlicht am 04.10.1994
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Schriftliche Aufforderungen des Arbeitsinspektorates, die Aufzeichnungen für einen bestimmten Zeitrum vorzulegen, unterbrechen den Fortsetzungszusammenhang, da die hinsichtlich jeder gesonderten Aufforderung folgende Nichtentsprechung einen speziellen Wil

 

 

lens- und Tatentschluss der Arbeitgeberin hervorrufen musste und es somit an dem für die Annahme des Vorliegens eines fortgesetzten Deliktes notwendigen einheitlichen Willensentschlusses mangelt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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