RS UVS Wien 1994/11/04 07/08/1019/93

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Veröffentlicht am 04.11.1994
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Rechtssatz

Aus dem Tatvorwurf einer Verfolgungshandlung muß sich ergeben, welches Kennzeichnungselement nicht leicht verständlich ist und aus welchem Grund.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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