RS UVS Kärnten 1994/11/21 KUVS-1495-1497/6/94

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Veröffentlicht am 21.11.1994
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Rechtssatz

Dem Konkretisierungsgebot ist nicht entsprochen, wenn die erste Instanz den Beschuldigten innerhalb der "kurzen Verjährungszeit" von sechs Monaten lediglich ..."auf der A-Gasse in Richtung B-Lände ..." anstelle ... "auf der A-Gasse ab der Höhe des C-Gebäudes in weiterer Folge auf der B-Lände bis zum Kreuzungsbereich mit der D-Gasse die vorgeschriebene Fahrgeschwindigkeit nicht eingehalten zu haben..." vorhält.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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