RS UVS Vorarlberg 1994/11/22 1-0534/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1994
beobachten
merken
Rechtssatz

Tatort ist bei einer Übertretung nach §15 Abs1 Abfallwirtschaftsgesetz dort gelegen, wo der gefährliche Abfall abgeholt wurde.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten