RS UVS Kärnten 1995/01/16 KUVS-K2-1841/1/94

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Veröffentlicht am 16.01.1995
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Rechtssatz

Ein Aufforderungsschreiben gemäß § 103 Abs 2 KFG ist an den Rechtsanwalt der Partei zuzustellen, wenn die Partei diesem Rechtsanwalt Vertretungsvollmacht in jenem Verwaltungsstrafverfahren erteilt hat, welches Anlaß zur behördlichen Anfrage gegeben hat (VwGH vom 6.10.1982, 81/03/0229).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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