RS UVS Niederösterreich 1995/01/30 Senat-NK-94-400

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Veröffentlicht am 30.01.1995
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Rechtssatz

Tätigkeiten von Kindern, die lediglich leichte Arbeiten darstellen, bedürfen der Kenntnis bzw fahrlässigen Nichtkenntnis des Verantwortlichen, um diesem zur Last gelegt werden zu können.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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