RS UVS Vorarlberg 1995/01/31 3-1-25/94

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Veröffentlicht am 31.01.1995
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Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß es sich bei der gegenständlichen Zwei-Personengesellschaft trotz alleiniger Geschäftsführung und Vertretung durch den inländischen Gesellschafter wegen des mindestens gleichgewichtigen Einflusses des ausländischen Gesellschafters um eine ausländische Gesellschaft handelt.

Schlagworte
Gesellschaft, OEG, Offene Erwerbsgesellschaft
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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