RS UVS Niederösterreich 1995/02/07 Senat-WB-94-414

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Veröffentlicht am 07.02.1995
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Rechtssatz

Das Halte- und Parkverbot vor nicht durch Lichtzeichen geregelten Schutzwegen gilt auch für Inhaber eines Ausweises gemäß §29b StVO.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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