RS UVS Kärnten 1995/03/09 KUVS-1381/4/94;

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Veröffentlicht am 09.03.1995
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Rechtssatz

Leistet ein Ausländer für den Beschuldigten ohne entsprechende Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz Schremmarbeiten und erhält dafür als Gegenleistung das Abbruchmaterial, so liegt ein Arbeitsverhältnis vor und ist der Beschuldigte verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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