RS UVS Kärnten 1995/03/10 KUVS-108/3/95

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Veröffentlicht am 10.03.1995
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Die Geschwindigkeitsmessung mit einem geeichten, funktionsstörungsfreien und ordnungsgemäß bedienten Lasergeschwindigkeitsmeßgerät der Bauart LTI 20.20 TS/KM, Fertigungsnummer 4520, der Herstellerfirma X in Verbindung mit den Zeugenaussagen der diensttuenden Beamten macht vollen Beweis über die mit dem Kraftfahrzeug eingehaltene Geschwindigkeit.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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