RS UVS Steiermark 1995/03/23 30.8-31/95

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Veröffentlicht am 23.03.1995
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Rechtssatz

Der Tatbeschreibung einer Übertretung nach § 15 Abs 3 (in Verbindung mit Abs 1 AZG), wonach nach einer Lenkzeit von höchstens 4 Stunden keine Lenkpause (von einer Stunde) eingelegt wurde, fehlt das wesentliche Tatbestandsmerkmal im Sinne des § 44 a Z 1 VStG, wonach es sich um eine ununterbrochene Lenkzeit von 4 Stunden gehandelt haben müßte.

Schlagworte
Arbeits- und Sozialrecht Lenkzeit Lenkpause Tatbestandsmerkmal
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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