RS UVS Kärnten 1995/04/03 KUVS-243/3/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.1995
beobachten
merken
Rechtssatz

Wahrnehmungen von zwei nicht gemeinsam den Dienst versehenden Sicherheitsbeamten - ein Streifen gehender Wachebeamter und ein anderer in einem Funkstreifenwagen - machen vollen Beweis darüber, daß ein Fahrzeug bei "Rot" in die Kreuzung einfuhr.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten