RS UVS Kärnten 1995/04/13 KUVS-436/1/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.1995
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Möglichkeit eines technischen Fehlers der automatischen Rotlichtüberwachungskamera ist auszuschließen, wenn die Verkehrslichtsignalanlage im Moment der fotografischen Aufnahmen jeweils rotes Licht zeigt und damit der Kontakt ausgelöst wird und nicht dann, wenn rotes Licht nicht gegeben ist (so auch Erkenntnis des VwGH vom 4.6.1987, Zl 87/02/0040). Bei dieser Sachlage ist es dann ohne Belang, wie weit der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug von der Verkehrsampel entfernt war, als diese auf rot umschaltete, noch wie schnell er gefahren war (VwGH vom 15.9.1982, Zl 81/03/0194).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten