RS UVS Kärnten 1995/04/28 KUVS-356/4/95;

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1995
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Rechtssatz

Die Geschwindigkeitsmessung mittels "Police-Pilot" - bei diesem Gerät handelt es sich um eine Videokamera, die mit einem Rechner gekoppelt ist und hat der Beifahrer im Dienstkraftfahrzeug die Möglichkeit, die Filmaufnahme über einen Monitor zu beobachten. Am Videofilm scheinen das Datum die Uhrzeit, die Durchschnittsgeschwindigkeit des Dienstkraftwagens, die momentane Geschwindigkeit des Dienstkraftwagens sowie der PKW, dem man nachfährt, auf; das Gerät "Provida" weist neben einem Monitor noch einen Geräteteil mit vier Displays, einem geeichten Geschwindigkeitsmeßgerät sowie eine Kamera auf - macht vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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