RS UVS Kärnten 1995/05/09 KUVS-305/3/95

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Veröffentlicht am 09.05.1995
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Rechtssatz

Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasergeschwindigkeitsmeßgerät der Bauart LTI 20.20 TS/KM, Fertigungsnummer 4495, der Herstellerfirma Laser Technology Inc. Colorado, USA, in geeichtem und auch sonst einwandfreiem funktionsstörungsfreiem Zustand, sowie ordnungsgemäß bedient, macht nach Berücksichtigung der Toleranzgrenzen vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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