RS UVS Kärnten 1995/06/14 KUVS-2025/11/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.06.1995
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Rechtssatz

Biegt ein Lenker mit seinem PKW so ein, daß die Reifen quietschen und auf der Fahrbahn Gummiabrieb feststellbar ist, betreibt er sein Fahrzeug unsachgemäß und macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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