Verrichtet der Ausländer Arbeiten, wie Aufbringen von Grob- und Feinputz sowie Ausbesserungsarbeiten am bestehenden Putz in einem Raum im 1. Stock oberhalb der Werkstatt zu einem vereinbarten Stundenlohn von S 70,-- an zwei Tagen von 7.00 bis 15.00 Uhr, wobei gesamt S 1.000,-- an den Ausländer bezahlt wurden, so liegt jedenfalls ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis vor.