RS UVS Kärnten 1995/08/07 KUVS-176/21/95;

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.08.1995
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Rechtssatz

Zeigt das Lasermeßgerät LTI 20/20 TS/KM nach Anvisieren eines Fahrzeuges eine Geschwindigkeit an, ist festgestellt, daß dieses Fahrzeug die angezeigte Geschwindigkeit eingehalten hat. Dabei ist es gleichgültig, welcher Teil des Fahrzeuges anvisiert wurde (beispielsweise etwa nur der Scheinwerfer).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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