Der Hinweis des Beschuldigten, daß die schwangere Frau freiwillig einen Arbeitsplatz übernahm, wo man Kisten mit abwechselndem Gewicht von 2,3 kg, 13 kg, 5 kg ohne mechanische Hilfsmittel heben muß, schlägt nicht durch, da der Arbeitgeber werdende Mütter mit solchen Tätigkeiten, auch wenn diese nichts dagegen haben, nicht beschäftigen darf.