RS UVS Wien 1995/11/20 07/03/644/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.1995
beobachten
merken
Rechtssatz

Die Eintragung einer GmbH in das Firmenbuch ist ein konstitutiver Rechtsakt, mit dem die GmbH volle Rechtspersönlichkeit erlangt (Reich-Rohrwig, Das Österreichische GmbH-Recht, 62). Mit dem förmlichen Abschluß des GmbH-Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschaft errichtet (sogenannte "Errichtung der Gesellschaft"). Das Stadium zwischen der Errichtung und dem sogenannten "Entstehen der Gesellschaft", das ist ihre Eintragung in das Firmenbuch, wird auch als Vorgesellschaft bezeichnet. (vgl Reich-Rohrwig, GmbH-Recht, 65). Nimmt die Gesellschaft vor Registrierung die Geschäftstätigkeit auf, so wird sie bis zur Eintragung als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes oder als OHG behandelt (Kastner, Grundriß des Österreichischen Gesellschaftsrechtes, 4, 47; Ostheim, Probleme der Vorgesellschaft bei der GmbH, JBl 1978, 337ff mit ausführlicher Übersicht über Lehre und Rechtsprechung).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten