RS UVS Burgenland 1995/12/01 02/01/95166

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.1995
beobachten
merken
Rechtssatz

Ist ein vor einem Gebäude befindlicher Parkplatz von der Fahrbahn durch abgeschrägte Randsteinkanten baulich getrennt, so stellt jener Teil dieser Fläche, der an die Fahrbahn angrenzt und der als Fortsetzung des von den Nachbarhäusern heranführenden Gehsteiges anzusehen ist, einen Gehsteig dar.

Schlagworte
Gehsteig
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten