RS UVS Kärnten 1996/01/22 KUVS-1181/5/95

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Veröffentlicht am 22.01.1996
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Rechtssatz

Wurde durch ein Schotterförderband Humus gesiebt, welcher zur Rekultivierung von Schotterabbaugrundstücken diente, so kann nicht von einer Betriebsanlage einer Schottergrube gesprochen werden (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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