RS UVS Niederösterreich 1996/01/29 Senat-KR-94-034

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Veröffentlicht am 29.01.1996
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Ist für eine Tätigkeit glaubhaft Unentgeltlichkeit vereinbart, dann fehlt es an der für eine Beschäftigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz essentiellen persönlichen und/oder wirtschaftlichen Abhängigkeit.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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