RS UVS Kärnten 1996/03/04 KUVS-1077/9/95

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Veröffentlicht am 04.03.1996
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Die Geschwindigkeitsmessung mit einem stationären Radargerät MV Type 6F/A, Seriennummer 516, macht unter Berücksichtigung der Meßtoleranz von 5 km/h vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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