RS UVS Niederösterreich 1996/03/21 Senat-KO-95-445

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Veröffentlicht am 21.03.1996
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Rechtssatz

Strafbar ist jene Person, die das Fahrzeug ohne Kennzeichentafel abgestellt hat, ohne hiefür eine Bewilligung zu besitzen, und zwar unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am Fahrzeug.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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