RS UVS Kärnten 1996/04/17 KUVS-K1-1503/3/95

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Veröffentlicht am 17.04.1996
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Rechtssatz

Ergibt die Vorprüfung gemäß § 12 Abs 2 Kärntner Grundverkehrsgesetz, daß eine dem Flächenwidmungsplan widersprechende Verwendung eintreten wird - vorliegend ist die kaufgegenständliche Liegenschaft entgegen dem Flächenwidmungsplan mit einem Gartenhäuschen, welches für die landwirtschaftliche Nutzung des Grundstückes nicht spezifisch und erforderlich ist, bebaut - ist die Genehmigung des Rechtsgeschäftes zu versagen, weil eine dem Flächenwidmungsplan widersprechende Verwendung bereits eingetreten ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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