RS UVS Kärnten 1996/05/13 KUVS-1023/6/95

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Veröffentlicht am 13.05.1996
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Rechtssatz

Leidet der Beschuldigte nachweislich an Zuckerkrankheit und befand er sich zum Zeitpunkt der Amtshandlung in einem hypoglykämischen Zustand und wurden Alkoholsymptome an ihm nicht festgestellt, so ist er verwaltungsstrafrechtlich exkulpiert (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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