RS UVS Niederösterreich 1996/05/24 Senat-WB-95-439

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Veröffentlicht am 24.05.1996
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Rechtssatz

In §77 Abs1 StVO werden ausdrücklich geschlossene Verbände des Bundesheeres als geschlossene Züge von Fußgängern angeführt. Auch (nur) sechs.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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