RS UVS Steiermark 1996/06/03 30.11-110/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.06.1996
beobachten
merken
Rechtssatz

Wesentliches Tatbestandsmerkmal der Übertretung nach § 41 Abs 4 KFG ist nicht nur die Feststellung, welche Beschädigung bzw. welches Merkmal die Ungültigkeit des Zulassungsscheines bewirkte, sondern auch der Umstand, daß es infolge dieses ungültigen Zulassungsscheines unterlassen wurde, bei der Behörde unverzüglich die Ausstellung eines neuen Zulassungsscheines zu beantragen (vgl. UVS Steiermark 22.12.1994, GZ: 30.3-137,138/94).

Schlagworte
Zulassungsschein Ungültigkeit Tatbestandsmerkmal
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten