RS UVS Kärnten 1996/06/20 KUVS-824/1/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.1996
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Rechtssatz

Das geeichte Lasergerät LTI TS/KME Nr 7409 richtliniengemäß benutzt macht unter Berücksichtigung der Toleranzgrenzen vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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