RS UVS Vorarlberg 1996/06/20 3-1-20/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.1996
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VwSlg. 9473/A Rechtssatz

Die Erstbehörde hat die grundverkehrsbehördliche Genehmigung versagt, da der Preis in der Höhe von 300 S/m2 den ortsüblichen Preis erheblich übersteige. In der Berufung wurde vorgebracht, der Verkaufspreis sei nunmehr einvernehmlich auf 80 S/m2 reduziert worden. Der Kaufpreis wurde somit um ca. 73 % reduziert, weshalb keine Identität mit dem ursprünglichen Antrag mehr vorliegt. Die Berufung war daher als unzulässig zurückzuweisen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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