RS UVS Niederösterreich 1996/06/25 Senat-BL-95-010

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Veröffentlicht am 25.06.1996
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Das AWG erfasst alle Personen, die diesem Gesetz zuwiderhandeln. Die Behauptung, im Auftrag gehandelt zu haben, verfehlt daher die angestrebte schuldbefreiende Wirkung.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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