RS UVS Vorarlberg 1996/07/02 3-1-02/96

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Veröffentlicht am 02.07.1996
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VwSlg. Nr. 9473/A Rechtssatz

Im vorliegenden Fall wurde eine grundverkehrsbehördliche Bewilligung für einen Bestandsvertrag beantragt. Da die Vertragsdauer zum Zeitpunkt der Berufung bereits abgelaufen war, war die Berufung zurückzuweisen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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