RS UVS Kärnten 1996/07/23 KUVS-936/1/96

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Veröffentlicht am 23.07.1996
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Eine Berufung des Inhaltes "Ich erhebe ausdrücklichst Einspruch und fordere den Akt zum Unabhängigen Verwaltungssenat weiterzuleiten. ..... Unterschrift" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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