RS UVS Wien 1996/07/31 04/A/40/110/96

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Veröffentlicht am 31.07.1996
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Rechtssatz

Wenngleich Art 15 Abs 2 der EWG-Verordnung konkrete Verhaltenspflichten des Fahrers eines Kraftfahrzeuges betreffend ua Aufzeichnungen seiner Lenkzeiten normiert, ist bei einem Verstoß des Fahrers hingegen der Arbeitgeber des Fahrers strafbar.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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