RS UVS Kärnten 1996/08/13 KUVS-468/3/96

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Veröffentlicht am 13.08.1996
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Rechtssatz

Die Nachfahrt mit einem Dienstmotorrad mit geeichtem Tachometer und Ablesen der Geschwindigkeit macht unter Berücksichtigung der Meßfehlertoleranz vollen Beweis über die eingehaltene Geschwindigkeit.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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