RS UVS Kärnten 1996/09/12 KUVS-276-278/12/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1996
beobachten
merken
Rechtssatz

Kann ein dem Beschuldigten entgegenkommender KFZ-Lenker nur durch Abbremsen seines Fahrzeuges einen Zusammenstoß verhindern, ist von einer Gefährdung anderer Straßenbenützer, gegenständlich des Gegenverkehrs, durch den Beschuldigten auszugehen.

Die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssentes für Kärnten vom 17.7.1996, Zahl:

KUVS-276-278/12/96, wurde mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 11.12.1996, Zahl: 96/03/0267-6, abgelehnt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten