RS UVS Kärnten 1996/10/04 KUVS-1149-1159/1/96

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Veröffentlicht am 04.10.1996
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Rechtssatz

Die Berufung des Inhaltes "Ich erhebe Einspruch" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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