RS UVS Wien 1996/12/06 05/K/25/1055/96

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Veröffentlicht am 06.12.1996
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Rechtssatz

Da die fahrlässige Abgabenverkürzung ein Erfolgsdelikt ist, also zum Tatbestand der Übertretung der fahrlässigen Abgabenverkürzung der Eintritt eines Schadens gehört, und da der Verkürzungserfolg in § 4 Abs 1 des (Wr) Parkometergesetzes normiert wird, ist als verletzte Verwaltungsvorschrift im Sinne des § 44a Z 2 VStG die Bestimmung des § 4 Abs 1 des (Wr) Parkometergesetzes - neben jener des § 1 Abs 3 leg cit - mitzuzitieren.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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