RS UVS Kärnten 1996/12/19 KUVS-1501/1/96

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Veröffentlicht am 19.12.1996
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Rechtssatz

Die Berufung des Inhaltes "Betrifft: Zahl: 42280/96 - Berufung:

Ich bin bei der Firma A als Kraftfahrer tätig und erhebe Einspruch gegen die Straferkenntnis nach § 23 Abs 1 Z 2 iVm § 6 Abs 1 des Güterbeförderungsgesetzes - GüterbefG BGBl 1995/593 iVm § 1 Abs 1 der LKW-Tafel-Verordnung in der geltenden Fassung" ist nicht gesetzmäßig ausgeführt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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