RS UVS Wien 1997/03/21 04/G/33/5/97

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Veröffentlicht am 21.03.1997
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Rechtssatz

Durch die Tatumschreibung "... im Lebensmittelkleinhandelsbetrieb

... in den Selbstbedienungs-Kühlvitrinen ... zum Verkauf angeboten

..." im Spruch des angefochtenen Straferkenntnisses werden die Tatbestandsmerkmale "gewerbsmäßig" und "Veräußerung der Waren an Letztverbraucher" in einer dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG entsprechenden Weise zum Ausdruck gebracht.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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