RS UVS Steiermark 1997/04/03 30.16-33/97

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Veröffentlicht am 03.04.1997
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Rechtssatz

Eine Probefahrt mit einem LKW nach § 45 Abs 4 KFG liegt nicht vor, wenn der mit der Probefahrt verbundene Zweck (Überführung zu einer Verkaufsvorführung) nur hinsichtlich des gezogenen Anhängers (samt darauf geladenen Bagger) gegeben ist.

Schlagworte
Probefahrt Überstellung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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