RS UVS Kärnten 1997/04/04 KUVS-834-838/7/96

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Veröffentlicht am 04.04.1997
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Rechtssatz

Wird in der Gewerbebewilligung eines Gasthauses an einem bestimmten Standort die Auflage erteilt, bei der Musikanlage einen blombierten Lärmregelbegrenzer einzubauen und erfüllt der Beschuldigte dies nicht, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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