RS UVS Kärnten 1997/04/16 KUVS-K1-126/5/97

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Veröffentlicht am 16.04.1997
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Rechtssatz

Läuft der Beschuldigte nach förmlicher Aufforderung einen Alkotest vorzunehmen in den Wald davon, so verweigert er durch dieses Verhalten den Alkotest.

Erkenntnis des VwGH vom 18.2.1998, Zl. 97/03/0256-5, womit die Beschwerde des Robert Kollmann, gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 16.4.1997, Zl. KUVS-K1-126/5/97, betreffend Übertretung der StVO, als unbegründet abgewiesen wird.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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