RS UVS Kärnten 1997/07/09 KUVS-K1-782/3/97

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Veröffentlicht am 09.07.1997
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Rechtssatz

Unternimmt der Beschuldigte am Alkomaten sieben Blasversuche, wobei lediglich der 6. Versuch ein Ergebnis erbrachte und wird der Alkotest nach dem 7. Blasversuch, der kein Ergebnis brachte, abgebrochen, verantwortet der Beschuldigte die Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 2 StVO.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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